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Anfortas zu Haderun Ubo´s Söldner
Anmeldedatum: 02.07.2006 Beiträge: 2948 Wohnort: Heimstetten
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Verfasst am: 15.10.2006, 17:53 Titel: Waffengesetz |
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Ein Thema, mit dem sich die meisten von uns mal auseinandersetzen sollten:
Gesetze im Internet
Das Bundesministerium der Justiz stellt in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH für interessierte Bürgerinnen und Bürger nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit. Die Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer geltenden Fassung abgerufen werden. Sie werden durch die Dokumentationsstelle des Ministeriums fortlaufend konsolidiert.
Im Aktualitätendienst werden Verlinkungen zu allen neu im Bundesgesetzblatt Teil I verkündeten Vorschriften vorgehalten, bis sechs Monate seit Inkrafttreten verstrichen sind. Dort können folglich auch die Texte der den konsolidierten Gesetzen und Verordnungen zugrunde liegenden Änderungsvorschriften aufgerufen werden.
Wichtig: Die im Internet abrufbaren Gesetzestexte sind nicht die amtliche Fassung. Diese finden Sie nur im Bundesgesetzblatt.
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.html |
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Anfortas zu Haderun Ubo´s Söldner
Anmeldedatum: 02.07.2006 Beiträge: 2948 Wohnort: Heimstetten
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Verfasst am: 15.10.2006, 20:11 Titel: |
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Ich hab mich mal in verschiedenen Bogenschieß-Foren umgesehen und mit dem Waffengesetz verglichen. Demzufolge komme ich zu dem Ergebnis:
Der Bogen ist keine Waffe nach dem geltenden Waffengesetz.
1.1
Schusswaffen
Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.
1.2
Gleichgestellte Gegenstände
Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände,
1.2.1
die zum Abschießen von Munition für die in Nummer 1.1 genannten Zwecke bestimmt sind,
1.2.2
bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z. B. Armbrüste).
(Auszug aus Anlage 1 zum WaffG)
Nach 1.1 ist der Bogen keine Schusswaffe, da die Geschosse nicht durch einen Lauf getrieben werden.
Er ist nach 1.2.1 und 1.2.2 der Schusswaffe auch nicht gleichgestellt, da er weder Munition im Sinne des WaffG (vgl. Anlage 1, Unterabschnitt 3) verschießt, noch eine Sperrvorrichtung besitzt.
In einem der Foren hab ich diesbezüglich ein schönes Schlußwort gefunden:
Zitat:
Und jetzt noch zum Thema "Bogen mit eingelegtem Pfeil in der Öffentlichkeit".
Da der Bogen nicht dem WaffG unterliegt, darf ich ihn im gespannten Zustand in der Öffentlichkeit mit mir rumtragen und sogar einen Pfeil auflegen. ABER: Da gibts dann vom WaffG mal abgesehen noch die Aspekte der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit (oder wie auch immer das genau im Gesetz heißt), hier kann auch so ein Handeln der Ordnungskräfte erfolgen. Ein Speerwerfer trainiert ja auch nicht auf der Zeil.
Ein bisschen Hirn sollte man schon einschalten...
In diesem Sinne,
AzH |
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Anfortas zu Haderun Ubo´s Söldner
Anmeldedatum: 02.07.2006 Beiträge: 2948 Wohnort: Heimstetten
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Verfasst am: 15.10.2006, 21:35 Titel: |
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Mit unseren Schwertern ist die Sache schon etwas komplizierter.
Das Gesetz besagt folgendes:
Unterabschnitt 2:
Tragbare Gegenstände 1.
Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere
1.1
Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),
Dabei ist es eine relativ schwammige Grauzone, ob ein Schaukampfschwert seinem Wesen nach dazu bestimmt ist, zu verletzen, oder nicht.
In etlichen Foren haben sich sogar (angebliche!) Juristen darüber gestritten, wie ein solches Schaukampfschwert einzuordnen ist.
Bsp.:
Eine scharfe Axt auf einem Hackstock wird als Gebrauchsgegenstand oder Werkzeug gesehen, obwohl sie - als Waffe benutzt - wesentlich gefährlicher ist, als ein Schaukampfschwert. Dieses kann aber aufgrund seiner optischen Ähnlichkeit zu einem "echten" Schwert schnell als Waffe deklariert werden.
Tja, wer weiß, vielleicht stoßen wir ja eines Tages auf eine juristisch einwandfreie Lösung. Bis dahin sollten wir so weitermachen wie bisher: Vorsicht und Sorgfalt walten lassen, und vor allem:
Dem gesunden Menschenverstand folgen! |
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Prokyon Gast
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Verfasst am: 16.10.2006, 11:53 Titel: |
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Hier noch eine kleine Link ergänzung aus Juris: WaffG / PDF |
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Anfortas zu Haderun Ubo´s Söldner
Anmeldedatum: 02.07.2006 Beiträge: 2948 Wohnort: Heimstetten
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Verfasst am: 16.10.2006, 13:57 Titel: |
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Ich will nicht klugscheissern, aber ist das nicht derselbe Link? |
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Prokyon Gast
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Verfasst am: 16.10.2006, 14:12 Titel: |
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Huch Hab deinen Link nicht gesehen - Nehme alles zurück. |
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