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Vereinsverwaltung - Vereinssitz im Inland?
 
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Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Foren-Übersicht >>> Fragen rund um Ubo´s Söldner
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Christoph von Wertingen
Gast






BeitragVerfasst am: 14.07.2008, 15:43    Titel: Vereinsverwaltung - Vereinssitz im Inland? Antworten mit Zitat

Servus!
Wer ist denn bei euch für die Vereinsverwaltung zuständig? Ich bräuchte kurz Hilfe bei Auftritten im Ausland... Cool
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Anfortas zu Haderun
Ubo´s Söldner
Ubo´s Söldner



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BeitragVerfasst am: 14.07.2008, 16:09    Titel: Antworten mit Zitat

Frag einfach mal, vllt können wir die sinnvolle Antworten bieten.
Aber erhoff dir nicht zuviel! Wink
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Christoph von Wertingen
Gast






BeitragVerfasst am: 14.07.2008, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

Es betrifft § 13 b des Umsatzsteuergesetzes. Habe Folgendes gefunden:

Zitat:
Eine Besonderheit ergibt sich aus § 13 b des Umsatzsteuergesetzes. Danach schuldet ein Unternehmer (wie also der Verein), der eine Werklieferung oder sonstige Leistung von einem ausländischen Unternehmer erhält die Umsatzsteuer des Ausländers. Diese Umsatzsteuer müsste der Verein anmelden und an das Finanzamt abführen. In Italien dürfte es analog dieselbe Regelung geben. D.h. für die Leistung, die Ihr Verein an den Italiener erbringt muss dieser die Steuer in Italien berechnen und abführen. Der Verein darf diese Steuer nicht ausweisen, muss dem Italiener im Zweifelsfalle aber nachweisen, dass er im Inland ansässig ist. Dies gilt auch dann, wenn er wegen der Kleinunternehmerregelung nicht zum Steuerausweis berechtigt ist.


Danach müsste ich nachweisen, dass unser Verein im Inland ansässig ist. Gibts da irgendein Formular oder wo beantrage ich diese Bestätigung?
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Anfortas zu Haderun
Ubo´s Söldner
Ubo´s Söldner



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BeitragVerfasst am: 14.07.2008, 16:26    Titel: Antworten mit Zitat

Würde sagen, das geht doch aus dem Vereinsregister hervor, oder?

Was hast du denn da für ein schlaues Buch? Hört sich an, als wäre das auch für uns interessant.
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Christoph von Wertingen
Gast






BeitragVerfasst am: 14.07.2008, 17:11    Titel: Antworten mit Zitat

Das war die Antwort auf ne Anfrage am Finanzamt...habe dann weitergefragt, bis jetzt aber nichts Neues erfahren...
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Wiltrud zu Merseburg
Ubo´s Söldner
Ubo´s Söldner



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BeitragVerfasst am: 14.07.2008, 20:39    Titel: Antworten mit Zitat

Lol, so geht des uns auch, Frage ans Finanzamt, nur eine Antwort...sonst könnten sie ja gleich ein Buch schicken Laughing

Aber mal ernsthaft, ich verstehe das so:
bringst Dein Verein im Ausland eine Leistung, die bezahlt wird gegen Rechnung von Euch (Steuernummer ist dafür von Nöten), dann sollst Du keine Steuer ausweisen (da es sihc um keine deutsche Steuer handelt), dass muss der Leistungsnehmer selbst machen mit seiner Landessteuer - und diese auch abführen. Dein Verein ist doch bestimmt im Vereinsregister gelistet - und damit erwiesen in Deutschland ansässig. Ergo reicht ein Registerauszug als Nachweis. Falls da aber irgendwer ein ewig langes Pamphlet haben will (was ich kaum glaube), dann kann man beim "Register-Amt" bestimmt auch eine ausformulierte Bestätigung bekommen.

Seid Ihr gemeinnützig, dann müßt ihr dem deutschen Finanzamt eh nix abführen, so oder so nicht. Aber seid ihr es nicht, dann stehen die Dinge sicher anders und da würde ich mich nochmals beim Finanzamt erkundigen.
_________________
2. Revisor
-------------

Die Ros ist ohn warum, sie blühet, weil sie blühet
Sie acht nicht ihrer selbst, fragt nicht, ob man sie siehet
~Angelus Silesius~
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Christoph von Wertingen
Gast






BeitragVerfasst am: 15.07.2008, 04:34    Titel: Antworten mit Zitat

Abführen musst ja auch nichts, wenn der Umsatz unter 17.500 € liegt.

Der it. Veranstalter verlangt Folgendes:
Zitat:
Sie sind Darsteller in Form eines sog. Kleingewerbes oder Vereins oder
Privatperson, der nicht MwSt. abzugsfähig ist.
In diesem Fall wäre in Italien eine 30% Vorsteuer auf Ihre Gage abzuliefern
(persönliche Steuer, die von Gage abgezogen wird und von uns an den ital.
Staat abgeliefert werden muss), sofern Sie nicht die folgende Bescheinigung
vorlegen können:

BESCHEINIGUNG ÜBER DIE ANSÄSSIGKEIT IM INLAND (Beispiel Deutschland) NACH § 13b. ABS. 4 SATZ 3 UMSATZSTEUERGESETZ (UStG), ausgestellt von Ihrem Finanzamt, in der bestätigt wird, dass sie im Inland (Deutschland) ansässig sind und für die entsprechende Tätigkeit von: „…….…“, die in Italien anfallenden Steuer (30% - Vorsteuer) nicht geschuldet wird.

Wird diese Bescheinigung vorgelegt ist dies Steuer nicht abzuliefern und Sie können uns wie in Deutschland eine Rechnung stellen.
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Anfortas zu Haderun
Ubo´s Söldner
Ubo´s Söldner



Anmeldedatum: 02.07.2006
Beiträge: 2948
Wohnort: Heimstetten

BeitragVerfasst am: 15.07.2008, 05:07    Titel: Antworten mit Zitat

@ Willi: Das "Register-Amt" ist bei uns das Amtsgericht.

Du hast also schon beim FA wegen diesem Formular angefragt? Und die haben dich auf das Vereinsregister verwiesen, oder wie?
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Christoph von Wertingen
Gast






BeitragVerfasst am: 16.07.2008, 15:48    Titel: Antworten mit Zitat

Genau, irgendwie fühlt sich immer keiner zuständig... Sad...kennt hier jemand ausm Finanzamt, der kompetent weiterhelfen könnte?
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Rowen
Ubo´s Söldner
Ubo´s Söldner



Anmeldedatum: 03.07.2006
Beiträge: 1308
Wohnort: München/ Aubing

BeitragVerfasst am: 17.07.2008, 07:35    Titel: Antworten mit Zitat

Laughing Das war ein guter Witz.
Wir suchen selber Leute die sich da auskennen.
_________________
Slan leat, a charaid choir


Rowen
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Christoph von Wertingen
Gast






BeitragVerfasst am: 17.07.2008, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

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