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Münchner Verein für lebendiges Mittelalter und Reenactment
 
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Eidbuch Muenchen 1465
 
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Kuonwart
Ubo´s Söldner
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BeitragVerfasst am: 21.08.2018, 19:19    Titel: Eidbuch Muenchen 1465 Antworten mit Zitat

Bei unserer Recherche im Münchner Stadtarchiv sind Willi und ich über das Eidbuch von 1465 gestolpert.
Wir haben uns die Seiten abgespeichert und jetzt werden Lucz und ich anfangen, die ersten Details zu entziffern.
Nach und nach möchten wir einen Überblick bekommen, welche Ämter es gab, und welche Aufgaben sie hatten.

Viel Spaß beim Schmökern.

Die nachfolgenden Posts sind als Arbeitsgrundlagen zu sehen und werden bei neuen Erkenntnissen abgeändert werden.
Wer das pdf anschauen/haben möchte, einfach bei uns melden.
_________________
Fate whispers to the warrior: "You cannot withstand the storm"
and the warrior whispers back: "I am the storm".


Zuletzt bearbeitet von Kuonwart am 22.08.2018, 08:18, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Kuonwart
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BeitragVerfasst am: 21.08.2018, 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

Bezeichnung im "Register der Ayde" Interpretation/Titel/Rang/Informationen

Weler
Innder Rat Innerer Rat
Kamerer Kämmerer
Statschreib´ Stadtschreiber
Richter Richter
Gerichtschreib´ Gerichtsschreiber
Richterknecht Richterknecht
Schergenstubn Schergenstubner (Hüter/Gefängniswärter)
Fron...? Fronknecht (Gerichtsdiener) ?
Steurer ? Steuerbeamter
Steurschreib´ Steuerschreiber
Pfennttmaist´ Pfandmeister
Pfenntknecht Pfandknecht
Ungelt´ Ungelter Das Ungeld war eine Art Umsatzsteuer, die seit dem 13. Jahrhundert von den Reichsstädten auf Güter des täglichen Bedarfs erhoben wurde, insbesondere auf Getreide, Wein, Bier, Fleisch und Salz. Die Steuer wurde auf den Märkten und an den Stadttoren eingezogen.
Ungeltknecht
Vysierer? Visierer Prüfer für Flüssigkeitsmengen z.B. in Fässern
Kellermaist´ Kellermeister
Plaicher Bleicher ?
Laugner
Feldmaist´ Feldmeister Andere Bezeichnungen des Abdecker-Berufs waren Feld- oder Fallmeister
Zollner Zöllner
Wagmaist´ Wiege-/Waagenmeister
Seyensenbeschauer
Marcktmesser Marktmesser
Saltzmesser Salzmesser
Unttkeuffl Unterkeufel (Zwischenhändler ?) Regensburger Entsprechung:„Item wer allweg des ersten kumpt, und heft ain Saltzschef, der sol aufs lengst in dreyn Tagen dy Saltzmaister durch den Unterkeuffl sein Salz anpieten.“
Salzlader Salzlader
_________________
Fate whispers to the warrior: "You cannot withstand the storm"
and the warrior whispers back: "I am the storm".


Zuletzt bearbeitet von Kuonwart am 27.08.2018, 12:33, insgesamt 3-mal bearbeitet
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Kuonwart
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BeitragVerfasst am: 27.08.2018, 11:41    Titel: Judikative und Exekutive Antworten mit Zitat

Richter
Schwört auf Herzog und Stadt, kann aber nur Zivilrecht richten.
In Strafsachen kann er nur als Niederrichter aktiv sein. Bei "Hochgerichtsfällen" gilt ein herzoglicher Vorbehalt.

Gerichtsschreiber
Ein "rechtsgelehrter Schriftführer", der in Abwesenheit auch den Richter vertreten darf.

Vorsprecher und Anweiser
Vorsprecher haben das "Monopol der Vertretung" vor Gericht, und wer ohne Vorsprecher vor den Richter tritt muss trotzdem die dafür fälligen Gebühren an die Kasse entrichten.
Anweiser vertreten Witwen, Waisen, Geistliche, sowie Kinder unter 14 Jahren. Können mit Vorsprechern vor Gericht zusammen auftreten.

Richterknecht
Unterstehen direkt dem Richter, der ihnen "järlich klayder und speyß" zu geben hat. Diesen niederen Polizeibeamten ist es ausdrücklich erlaubt, kurze Messer zu tragen.

Fronbote=Scherge=praecones
Mitwirkung bei Pfändungen.
Ladung von Zeugen, Beklagten etc. In den Verhandlungen rufen sie die Parteien und Zeugen auf.
Bewachung des Rates.
Als Zeichen ihres Amtes tragen sie einen Botenstab.

Schergenstubenhüter
Vorsteher des städtischen Gefängnisses mit seiner Frau zusammen.

Züchtiger=Freymann=Nachrichter=Henker
Führt die "peinliche Befragung" durch und vollstreckt auch die Todesurteile.
Wird auch an benachbarte Landgerichte ausgeliehen.

Frauenmeister
Vorsteher des Frauenhauses. Aufgaben und Pflichten wurden 1563 in der "Frauenwirts-Ordnung" niedergeschrieben.

Pfändermeister
Pfändung der beweglichen Habe von Schuldnern. Ein "Einschätzer" bewertet die habe, und die Pfänderknechte führen seine Pfändungen aus.

Gantknecht
Pfändung der unbeweglichen Habe von Schuldnern.

Bußmeister
Werden bei kleineren Delikten aktiv, um das Stadtgericht zu entlasten. Eine klare Grenze wird nicht gezogen, wer wann zuständig ist.
Müssen einmal wöchentlich am Bußgericht eine Sitzung abhalten, und alle 14 Tage Kontrollgänge durch die Stadt machen.
Ihnen obliegt auch das Amt der Handels-, Bau, und Feuerpolizei.

Bußknecht
Helfer der Bußmeister.

Nachtwächter = Zirker

Türmer
Wache auf den Türmen.
Müssen die Türme der Stadt laufend überprüfen und dürfen niemanden Zugang gewähren.
-> Eidformel im nächsten Post

Torsperrer
Halten an den Toren der Stadt Wache und dürfen nachts niemanden hereinlassen. Einzige Ausnahme: Wenn ein Bürgermeister oder ein Mitglied des Inneren Rates dabei ist.
_________________
Fate whispers to the warrior: "You cannot withstand the storm"
and the warrior whispers back: "I am the storm".


Zuletzt bearbeitet von Kuonwart am 27.08.2018, 12:34, insgesamt einmal bearbeitet
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Kuonwart
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Beiträge: 3046

BeitragVerfasst am: 27.08.2018, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Beispiel für die Eidformeln:

Turner

Die turner sollen sweren: Das sie trulich huten und wachten bei tag und bei nacht. Und wellichs der tag sei,das der oben beleib und nit herab köm. und niemantz einreyten uberlugen und bei sechs pfärden und darüber albey anplasen. Und ainer vor mittnacht, der ander nach mittnacht albey ordentlich wachten und außlugen. Und ob fewr über dach ging, so süllent sy mit dem horn plärren und an den sturm nit schlahen, es wollte dann das fewr uberhant gewinnen. Sy sollen auch nyemantz gevärlich auf den turn lassen noch nyemantz oben weder essen noch trinken lassen noch andren puberey treiben. Sy sollen auch ir essen und trinken albey aufziehen. Und sunder sollen sy den sturm und den turn besorgen und ordentlich beschließen trulich angevärde.
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