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Münchner Verein für lebendiges Mittelalter und Reenactment
 
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"Lustiges" "Trauriges aus Kaltenberg
 
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Rowen
Ubo´s Söldner
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BeitragVerfasst am: 06.12.2006, 07:15    Titel: "Lustiges" "Trauriges aus Kaltenberg Antworten mit Zitat

Ich war ein bischen stöbern und fand das auf der HP von Kaltenberg Lesed und staund unser Prinz ist ein Scherzbold.


Mit viel Fantasie und Mühe gewandet...

Immer wieder ein Thema?
Kein Preisnachlass für Gewandete!

Kaltenberger Ritterturnier – das ist nicht nur das Turnier der besten Ritter, der größte Mittelaltermarkt und das tollste Rahmenprogramm mit wundervollen Künstlern, nein, Kaltenberg ist auch DIE Flaniermeile für Mittelalterfans, für fesche Ritter in tollen Rüstungen (in diesem Jahr erstmals ohne Schwert) und für elegante Edelfrauen ebenso wie für stilechte Bauernmägde.

Das Kaltenberger Ritterturnier ist das größte Fest seiner Art weltweit und eine einmalige Mischung aus "normal" gekleideten Zuschauern und Gästen im Gewand. Letztere tragen teilweise so schöne Gewänder, dass sie nicht mehr zu unterscheiden sind von sog. Teilnehmern.

Ich möchte eine Selbstverständlichkeit extra betonen:
Gewandte Zuschauer sind bei uns sehr gerne gesehen, ja, sie sind hochwillkommen!

Manch zahlender Gast trägt ein gar prächtiges Gewand und trägt damit natürlich zur Attraktivität der Veranstaltung für die anderen, die nicht gewandeten, vulgo Jeansträger, bei – wir sind uns dessen – wie gesagt – sehr wohl bewusst!

Immer wieder wird an uns aus der Szene heraus der Wunsch heran getragen, für gewandete Besucher einen Preisnachlass auf die Eintrittskarten zu gewähren, wie dies auf anderen Mittelalterfesten möglich ist.

Wir haben diesen Wunsch immer wieder reiflich überlegt und kommen doch immer wieder zum gleichen ablehnenden Schluss. Dieser ergibt sich ganz einfach aus der Praxis heraus. Wenn man den Vorschlag ernst nimmt, ist die Frage doch wohl, was ist ein (nachlasswürdiges) Gewand, was ist (nur) eine Verkleidung? Und daraus ergibt sich unmittelbar die nächste Frage: Wer soll entscheiden, was Gewand, was Verkleidung ist?

Denken wir das Problem anhand einiger Beispiele (alle anno 2006 so gesehen) durch:

Da kommt

einer (männlich, 25) mit Dreitagebart, zum Schwanz gebundener Haarpracht , im Kilt mit weißem Rüschenhemd und mit auf den Rücken gebundenem Schwertimitat. Manche Maid mag bei dem Anblick neidvoll seufzen „Highlander“. Gewandet? Er sagt ja (sie auch), wir: nein, zumindest nicht mittelalterlich.
eine (weiblich, 1Cool im langem Rock und darüber ein enges Korsett – für manch männlichen Gast ein gar lieblich anzuschauender Genuss. Gewandet? Sie sagt ja (ihr Freund auch), wir: nein, zumindest nicht mittelalterlich.
(männlich) mit Fantasiehelm, Fantasieumhang aus Kunstseide, gegürtet, Lederstiefel. Gewandet? Er sagt ja (seine Frau – die genäht hat – auch), wir nein.
ein lieblich anzuschauendes Paar mit gestern auf dem Gelände neu erworbener Leinengarderobe (noch mit Liegefalten) inkl. stilechter Schuhe. Gewandet? Beide sagen ja, wir auch.
einer (männlich, 45), ganz in feinstes Leder gewandet, Stulpenstiefel an den Füssen, Trinkhorn am Tau um den Bauch, beehrt jedes Mittelalterfest. Gewandet? Ja... fast, wenn da nicht die Canon mit 30cm langem Teleobjektiv wäre, die jedes Bild anderer, auf dem er drauf ist, thematisch zerstört... Nein, doch nicht gewandet!
einer (männlich, 35) mit im Ritterladen erworbener Hochglanzvollausstattung in Metall mit Straßenschuhen. Gewandet? Ohne Frage.
einer (männlich, 1Cool mit freiem bemaltem Oberkörper über karierter Stoffhose (= keltisch) und bloßen Füssen. Er sagt ja, wir: ?
Wo ist die Grenze „gewandet“ (= reduzierter Preis) versus „nicht gewandet“ (= voller Eintrittspreis)? Wer zieht diese? Es kann ja wohl nicht sein, dass ein lässig ein lässig um pralle Hüften gewundenes Jutesäckchen zur Bluse einer Maid genügt, damit sie Rabatt auf den Eintrittspreis erhält, oder?

Und wie soll das im Vorverkauf gehen? Soll es da bei der Online-Bestellung ein Kreuzchen für „komme gewandet“ oder „komme in Jeans“ geben?

Und dann vor Ort in Kaltenberg... Soll es einen Sondereingang für Gewandete geben, an dem die optische Qualität der Gewandung auf epochale Echtheit hin geprüft wird? Da stehen dann gewandungsmäßig ausgebildete Securities („Nein, das Kleid ist leider schon Renaissance“)?

Und für Zweifelsfälle gibt es eine gehobene Instanz mit entsprechenden Nachschlagewerken im Folioformat, die über Funk herangerufen wird? Deren Urteil ist dann endgültig – oder kann dieses wiederum in nächster Instanz bezweifelt werden?

Dann aber auch einen Sonderparkplatz für Gewandete, die im Oldtimer kommen, oder?

Was ist mit Kindern, die mit viel Fantasie, bunten Stoffen, Pappe und Klebstoff und sehr viel Mühe zum Ritter oder zur Prinzessin ausgestattet wurden? Die Eltern möchte ich nicht erleben, denen man sagen muss – „äh, leider nicht echt genug...“

Ich habe das Gefühl, diese Diskussion wird ganz schnell irrational, erhält fast kabarettistische Züge...
Dabei möchte ich noch einmal klarstellen, dass es uns als Veranstaltern nicht um die Einnahmeminderung durch die zu gewährenden Rabatte geht.

Es ist eine Frage der Preisgerechtigkeit, der Praktikabilität – wenn Sie so wollen, spitzt es sich auf die Frage einer möglichen Diskriminierung zu! Und wer das neue Antidiskrimierungsgesetz gelesen hat, weiss um die nicht mehr zu handelnden Probleme, die sich aus einer (gefühlten) Diskriminierung ergeben können...

Natürlich werden einige der Betroffenen jetzt sagen, diese Darstellung sei unfair ...
Aber es ist doch wohl klar geworden: Rabatt für Gewandete, das funktioniert einfach nicht.
Nein, wir bleiben dabei: Kein Rabatt für Gewandete beim Kaltenberger Ritterturnier.



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Aber wir haben einen Lösungsvorschlag für Gewandete, die es ernst meinen mit ihrem Hobby:
Bewerben Sie sich doch als Teilnehmer/In...
Interessante Bewerbungen haben immer eine Chance, angenommen zu werden.



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Rowen
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Rowen
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BeitragVerfasst am: 06.12.2006, 07:16    Titel: Antworten mit Zitat

Und noch eins zum Thema Waffen auf Kaltenberg.......





So gut bewaffnet wie die Schwarzen Ritter zu Bruck würden viele gerne in Kaltenberg posieren.
In Rüstung - ja, mit Schwert - nein!


Keine Waffen in Kaltenberg!

Schade, schade – da sollte das neue Schwert beim Kaltenberger Ritterturnieres stolz den Freunden präsentiert werden - und dann das: Die „verdammte Security“ lässt Sie mit dem Schwert nicht auf das Gelände...

Das passierte in diesem Jahr nicht nur einige wenige Male und kaum ein bewaffneter Mittelalterfreund hatte Verständnis für dieses absolute „Sie sind uns hochwillkommen – aber das Schwert darf leider nicht passieren“.
Aber, wie sich das für eine „gute Security“ gehört, es gab kein wenn und aber, kein Argument, das einen Bewaffneten mitsamt Schwert passieren ließ...

Eines nehmen Sie den Veranstaltern bitte ab: Wir freuen uns über jeden Gast, gerne auch gewandet als stolzer Rittersmann. Wir wollen Ihnen auch eine Bühne für Ihren Spaß bieten, ob Sie sich nun nur ein bischen verkleidet oder stil- und epochenecht gewandet haben, Sie sind uns sehr willkommen!

Natürlich trägt jeder Gewandete zur Attraktion von Kaltenberg bei. Das ist uns sehr bewusst. Uns ist auch bewusst, das ein Ritter im Mittelalter bewaffnet war – im Mittelalter!
Wir veranstalten das Ritterturnier für Sie – heute, nicht im Mittelalter! Und dann verderben wir einigen den Spaß, indem wir sie nicht mit Schwert passieren lassen... Schade, wenn Sie es so sehen!

Dabei ist es so einfach: Der Gesetzgeber ist schuld!
Es gibt ein in ganz Deutschland gültiges Waffengesetz, das 2003 den aktuellen Bedürfnissen angepasst wurde. Dieses von Juristen als WaffG abgekürzte Gesetz besagt eindeutig, dass niemand in Deutschland Waffen tragen darf, es sei denn er sei Soldat, Polizist, Jäger o.ä. Von Mittelalterfreunden ist in diesem Gesetz nicht die Rede, es gibt (leider) keine Ausnahme für sie.

Wenn andere Veranstalter Gewandete mit Schwert, Axt oder Messer zulassen, ist das deren Sache – diese Veranstalter verstoßen gegen Gesetze und gehen aus unser Sicht ein sehr hohes Risiko ein. Zu beidem sind wir als Veranstalter von „Kaltenberg“ nicht bereit.

Aktuelle Vorkommnisse wie z.B. der Amoklauf von Berlin im Juni 2006 geben jedem Veranstalter Anlass zur Vorsicht. Aber selbst wenn wir Gäste mit Waffen auf dem Veranstaltungsgelände zulassen wollten, wir können nicht. Denn auch auf einem geschlossenen Veranstaltungsgelände wie in Kaltenberg gilt das WaffG, kann der Hausherr die Wirksamkeit dieses Gesetzes nicht aufheben, auch nicht kurzfristig. Auch kein Hausherr königlichen Geblütes! Wir sind eben nicht mehr im feudalen Mittelalter, wo herrschaftliche Hausherren tun und lassen konnte, was sie wollten.

Also, um das klarzustellen, weder ein örtliches Amt noch ein Hausherr von Kaltenberg kann sagen: „Hier dürfen Schwerter getragen werden“, wenn er es denn wollte...

Das WaffG regelt den Umgang mit Waffen unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Laut WaffG sind Waffen tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere werden Hieb- und Stoßwaffen genannt. Hier werden Hieb- und Stichwaffen Waffen benannt, gemeint sind vom Gesetzgeber selbstverständlich auch Streitäxte, Lanzen, Dolche, Morgensterne o.ä.

Interessanterweise unterscheidet der auch nicht zwischen geschliffenen und ungeschliffenen Schwertern, auch nicht zwischen Bihänder oder Kurzschwerter. Schwert ist Schwert (= Hieb- und Stichwaffe) und damit verboten! Punktum.

Übrigens, auch eine Stange Moniereisen wird außerhalb der Baustelle zur gefährlichen Waffe. Sogar ein mäßig großes Tranchiermesser aus der Küche wird auf der Straße zur natürlich ebenfalls verbotenen Waffe.

Damit wird klar, nicht erst auf dem Veranstaltungsgelände ist das Tragen des Schwertes verboten - da steht nur eine Security mit prüfendem Blick am Tor -, Sie dürfen Ihre Wohnung mit dem Schwert gar nicht erst verlassen, geschweige denn es mitbringen! Wenn Sie dabei erwischt werden, kann es (um im mittelalterlichen Bild zu bleiben) peinvoll für sie werden - Waffenbesitz ist strafbar!

Das erscheint unglaublich? Es ist aber so: Keine Waffen in Deutschland und damit auch nicht in Kaltenberg in der Hand von Normalbürgern! Keiner von uns ist Johnny Depp oder Luke Skywalker mit Piratendegen oder Laserschwert...

Doch mancher Schwertträger scheinen die entscheidende Lücke im Gesetz gefunden zu haben: Gleich im zweiten Paragrafen heißt es: Der Umgang mit Waffen ist Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Aus diesem Satz haben einige Schwertträger den (falschen) Schluss gezogen: Erwachsene dürfen Waffen tragen!

Das ist Küchenjuristerei – und nicht mal gute, denn schon im folgenden Satz heißt es :Der Umgang mit Waffen – Definition s.o. – bedarf der Erlaubnis.

Die haben Sie in der Regel nicht, und sie bekommen sie auch nicht. Und es wird noch schlimmer in § 42 WaffG. Dort heißt es „ Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen führen“.

Nun laufen einige Gruppen wie die Schwarzen Ritter zu Bruck in Kaltenberg mit Schwertern in der Scheide oder gar in der Faust herum. Wieso dürfen die das und andere nicht? Ganz einfach: Das fällt unter eine Ausnahmeenehmigung für Theatergruppen und ähnliche, die sich ebenfalls in § 42 WaffG findet. Die Mitglieder dieser Gruppen dürfen Schwerter tragen, weil sie einen Vertrag mit den Veranstaltern vorweisen können, nach dem sie als Theatergruppe angeheuert wurden. Aber auch die dürfen ihr Schwert nur auf dem Veranstaltungsgelände tragen, nicht einmal draußen vor dem Tor (naja, reinbringen dürfen sie sie schon...).

Nächstes Argument: Hinter dem Tor werden dieselben Waffen verkauft. Richtig, aber... (und das ist ein großer ABER) der Kunde erhält die Waffen nicht ausgehändigt (und wenn, dann nur verpackt für den direkten Transport zum Auto) – in der Regel werden diese Waffen sogar zugestellt.

Wenn ein Waffenhändler in Kaltenberg dabei erwischt wird, gegen diese Regel zu verstoßen, dann wird er verstoßen, und zwar für immer vom Gelände...

Wir hoffen, mit dieser Klarstellung der rechtlichen Grundlagen das Kaltenberger Waffenverbot für die Betroffenen verständlich(er) gemacht zu haben.

Aber wir wollen nicht nur den Gesetzgeber zum Spielverderber für unsere Schwertträger machen. Als Gastgeber sind wir verantwortlich für das Wohl und Heil ALLER Gäste, auch solcher, die ohne Waffen kommen. Wir unterstellen keinem einzigen Mittelalterfreund mit Schwert, andere Gäste verletzen zu wollen oder auch nur das Risiko zu negieren - aber das kann auch ungewollt geschehen. Und nicht zu vergessen, es gibt Bier und andere alkoholische Getränke in Kaltenberg und Raufereien gab es auch schon... und wir haften als Veranstalter für Schäden an Leib und Gut unabhängig davon, ob es zu einem Unfall oder zu einer Verletzung unter Alkoholeinfluss gekommen ist.

Ohne Schwerter ist das Risiko für alle Beteiligten einfach geringer - und jetzt bitte keine Argumentation „Schwertträger haben sich immer im Griff...“! Bei Großveranstaltungen wie dem Kaltenberger Ritterturnier müssen heutzutage leider alle (negativen) Eventualitäten in die Sicherheitsüberlegungen einbezogen werden. Leider!

Stichwort „Haftung“: Wenn wir Schwerter in der Hand von Gästen zulassen, verlieren wir jeden Versicherungsschutz! Wie andere Veranstalter mit diesem Risiko umgehen können, ist uns unbegreiflich... Bleibt schließlich nur, allen betroffenen Mittelalterfans die wichtige Botschaft zu vermitteln: Sie sind uns als Gäste sehr willkommen – ohne Hieb- und Stichwaffen!

Bitte lassen Sie im nächsten Jahr geschliffene und ungeschliffene Schwerter, Lanzen, Morgensterne, Dolche und Messer oder ähnliches zu Hause. Kaltenberg ist und bleibt für unsere Gäste waffenfrei.

Und mal ganz ehrlich, „Kaltenberg“ macht auch ohne Schwert unglaublich viel Spaß. Die Security wird auch 2007 die Anweisung „keine Waffen“ durchsetzen. Diskussion zwecklos. Und wer das nicht einsehen kann oder will, wird keinen Einlass in das große Mittelalterfest „Kaltenberg“ erhalten. Leider.

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BeitragVerfasst am: 06.12.2006, 07:20    Titel: Antworten mit Zitat

Laut bericht aus der Karfunkel haben sie sogar einem Vollgerüsteten Ritter Verboten in Rüstung auf den Markt zu gehen, weil die Rüstung Scharfe Kanten hätte und somit eine Verletzungs Gefahr bestanden hätte Shocked Confused


In der neuen Karfunkel antwortet ein Polizist auf den Text zum Waffen gesetz. Wers lesen will ich hab sie da
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BeitragVerfasst am: 06.12.2006, 07:47    Titel: Antworten mit Zitat

Rowen könntest du die Antwort des Polizisten scannen und auch hier einstellen ??
wäre für alle sehr interessant!!
Mir würde zu dem obigen Text auf die Schnelle sehr viel einfallen, muss aber erstmal meine Emutionen zur Vernunft aufrufen...


Zuletzt bearbeitet von Magnuson am 06.12.2006, 13:20, insgesamt einmal bearbeitet
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Magnuson
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BeitragVerfasst am: 06.12.2006, 09:36    Titel: Antworten mit Zitat

in Zusammenarbeit mit Rowen, hier die Antwort aus der Karfunkel

Waffen etc. Kaltenberger Ritterturnier

Ein Hinweis zu den Berichten über Kaltenberg in der letzten Ausgabe: Ich habe die meiner Meinung nach bissigen und ironischen Texte zu dieser Thematik auf der Kaltenberger Internetseite gelesen und den Verantwortlichen daraufhin eine Email geschrieben. Sie könnte vielleicht für alle „Schaukampf¬waffenträger" generell interessant sein, darum schicke ich sie auch an Euch (wobei ich ausdrücklich keine Haftung oder Anspruch auf Richtigkeit übernehme – nur um mich abzusichern!):
Seit Jahren kenne ich das Kaltenberger Ritterturnier aus Erzählungen aus der Mittelalterszene und aus verschiedenen Medien. Mein Eindruck war durchweg gut! Oft schon wollte ich es besuchen, war aber immer wieder vom hohen Eintrittspreis, der vielleicht noch zu verkraften wäre, und der Tatsache abgeschreckt, dass es sich mehr um eine Showveranstaltung als um eine ernsthafte Mittelalterveranstaltung handeln soll. Ich hielt dies immer für ein Gerücht einiger weniger Kritiker.

Dann las ich die Reaktionen der Besucher dieses Jahr auf die neuen „Waffenvorschriften". Es wurden Schaukampfwaffen, Rüstungen, Helme und Essbestecke abgenommen, ja sogar Holzschwerter der Kinder! Auf Ihrer Internetseite habe ich dann einen Text hierzu gelesen, der für meinen Geschmack etwas zu bissig war. Wenn Sie Mittelalterdarsteller nicht für voll nehmen und diese nicht auf Ihrer Veranstaltung wollen, wäre es einfacher gewesen, dies direkt zu schreiben, denn Sie gehen wohl hoffentlich nicht davon aus, dass sich von uns jemand mit Star Wars, Fluch der Karibik etc. vergleicht.

Ich habe den Beruf des Polizeibeamten gelernt und auch lange in verschiedenen Dienstbereichen gearbeitet. Ich habe das Waffengesetz ausführlich gelernt und auch angewendet. Hierzu ein paar Anmerkungen:

§1 Abs. 1 ist eine Definition von Waffen und Schusswaffen, keine Aussage, welche verboten sind!

§1 Abs. 2 beschreibt Schusswaffen und gleichgestellte Gegenstände. Mit letzteren sind Geräte zum Abschuss von Explosivstoffen gemeint. Also Gaspistolen, Schreckschusspistolen, keine Bogen, Armbrust und auch nicht deren Pfeile oder Bolzen; auch die tragbaren Gegenstände, die
a) dazu bestimmt sind (Schaukampfwaffen sind nicht dazu bestimmt aufgrund ihrer besonderen Beschaffenheit, weshalb sie auch frei verkäuflich sind an über 18-jährige) und
b) dazu geeignet sind und in diesem Gesetz genannt (was heißt, in den Anlagen 1, 2 und 3).

Geeignet ist somit jede Schaukampfwaffe und auch ein Bierkrug, ein Spazierstock, Opas Taschenmesser etc. Aber alle diese sind eben nicht in den Anlagen aufgeführt, speziell auch die Schaukampfwaffen nicht.

§ 42 trifft ebenfalls nicht zu, weil die Schaukampfwaffen eben keine Waffen nach § 1 und § 2 sind. Selbst wenn dem so wäre, könnten sie Genehmigung bekommen durch § 42 Abs. 2 Satz 1, 2 und 3.

Ebenso stellt die Tatsache, dass es sich bei einer historisch korrekten Gewandung um eine Tracht im weiteren Sinne handelt, auch eine Ausnahme dar, weil zu diesen Trachten die dazugehörigen Waffen getragen werden dürfen. Sonst müssten sie Herrn Stoiber beim nächsten Trachtenfest auch seinen Säbel abnehmen. Dies alles ist der Grund, warum auf allen anderen Märkten Waffen erlaubt sind und viele Mittelalterlager ohne Veranstaltung ebenfalls Waffen aufweisen. Auch darf jede Einzelperson solche Schaukampfwaffen tragen.

Die einzigen Schaukampfwaffen, die evtl. unter dieses Gesetz fallen könnten, sind Streitkolben, Kettenwaffen (Morgenstern) etc., da sich diese meist nicht von ihren historischen Vorbildern unterscheiden.
Selbst Äxte fallen nicht darunter, da auch sie eine spezielle Schlagkante haben, die sie eben speziell zur Nichtwaffe machen soll.
Jeder Arbeitshammer hat ein ähnliches Potenzial, als Waffe missbrauch zu werden. Natürlich kann die Polizei jeden Gegenstand, der zur Waffe verwendet werden könnte, beschlagnahmen, um präventiv Gefahren abzuwehren. Dies muss aber im konkreten Einzelfall entschieden werden.

Ein langes Küchenmesser oder eine Schaukampfwaffe in der U-Bahn oder der Fußgängerzone hat sicher keinen logischen Grund. Eine Schaukampfwaffe auf einem Mittelaltermarkt dagegen schon.
Um das meiner Meinung nach grundsätzliche Missverständnis zu erklären: Das von Ihnen erwähnte Tranchiermesser birgt auf der Straße sicher ein Gefahrenpotential, das evtl. abgewehrt werden muss (von der Polizei). Dies macht aber das Messer nicht zu einer verbotenen Waffe und somit weder den Besitz noch das Führen an sich strafbar. Das ist ein grundlegender Unterschied, weil es sich um eine reine Definitionsfrage über den Gegenstand der Waffe an sich handelt und nicht um deren Gefährlichkeit.
Jeder Gegenstand kann als Waffe missbraucht werden. Hierbei handelt es sich aber um Polizeirecht und Gefahrenabwehr. Und bei Waffen per Definition handelt es sich um Strafrecht und Verfolgung von Straftaten! [...]
Ich persönlich werde in meiner ernsthaften, historischen Gewandung nicht in Kaltenberg auftauchen, solange es diese Regel gibt, denn ich stelle einen Ritter des 13. Jh. dar, und der trug eben gewisse Waffen und Rüstungsteile. Nehmen Sie die ernsthaften Darsteller des Mittelalters auch ernst und holen Sie diese zurück in Ihr Boot. Wir haben einen großen Qualitätsanspruch, und wir spielen nicht Mittelalter!

Marco Schalamon, Waiblingen
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BeitragVerfasst am: 06.12.2006, 18:06    Titel: Antworten mit Zitat

Das stimmt ziemlich genau mit dem überein, was ich in Erfahrung bringen konnte. Bögen sind keine Waffe, und Schaukampfschwerter, deren Zweck im "THEATER- oder SCHAUKAMPF" und nicht im herabsetzenvonangriffs-oderabwehrf....blabla liegt, sind demzufolge auch keine Waffen.
Und zum Thema Muniereisen abseits der Baustelle: Wie schauts denn dann mit Besenstielen abseits der Mülltonne oder Jonglierkeulen ausserhalb des Zirkuszeltes aus? Beides ist auch als "Hieb- oder Stichwaffe" verwendbar und kann ordentlich weh tun...
Abgesehen davon verstehe ich nicht, wieso der Zweck eines Muniereisens abseits der Baustelle das herabsetzenvonangriffs...blabla sein soll Question Denn dadurch definiert sich doch eine Waffe, oder?

Dass er auf Nummer sicher gehen will, leuchtet mir schon ein und spricht ja eigentlich auch für ihn, aber dann bitte nicht mit so einer besch... Begründung.
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Duncan
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BeitragVerfasst am: 06.12.2006, 19:27    Titel: Antworten mit Zitat

Marco Schalamon, der Mann gefällt mir!

Der Prinz versteckt sich hinter Paragraphen und Widersprüchen!

Das Waffengesetz stimmt insofern, das Messer, Schusswaffen und Reizgase nicht mit auf öffentliche Veranstaltungen genommen werden dürfen!

Und da sind wir schon beim Widerspruch!

Kaltenberg ist KEINE öffentliche Veranstaltung, da Seine Hoheit ein (saftifges) Eintrittsgeld verlangt! Wäre sie öffentlich, dürfte es keine Kontrolltore, Einlassschranken und Kartenabreisser geben!

Und dadurch das es nicht öffentlich ist, unterliegt es einzig und allein dem Prinzen ein für diesen Bereich, eben Kaltenberg, gültiges Waffengesetz zu erlassen!

Die Argumentation des Prinzen finde ich im gesamten nicht lustig, sondern nur unglaublich traurig, weil er selbst zugibt, was ihm über alles wichtig ist: Der Profit!

Naja...ich werde nicht mehr nach Kaltenberg fahren!
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Vae Victis

Duncan O`Brady
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Leonard
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BeitragVerfasst am: 06.12.2006, 19:41    Titel: Antworten mit Zitat

mit öffentlich ist nicht nur frei zugänglich gemeint. sondern allgemein plätze wo sich menschen in größeren mengen einfinden. öffentliche plätze sind unter anderem auch Fussballstadien, und da zahlst du auch saftig eintritt.
Wink
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