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Armbrustbau
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Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Foren-Übersicht >>> Bewaffnung & Rüstung
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Kuonwart
Ubo´s Söldner
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BeitragVerfasst am: 27.10.2008, 20:01    Titel: Armbrustbau Antworten mit Zitat

Nachdem ich mal wieder zu viel Zeit hab, hab ich mich schlau gemacht, wie ich mir ne schöne Armbrust bauen könnte.

Arno hat mir beim letzten Training erzählt, daß andere auch schon an dem Thema dran wären, und deshalb fang ich gleich mal an, meine gefundenen Seiten zu posten:

http://www.broadheads.de/docs/bowdocs/strings/crossbowstrings.html

http://home.datacomm.ch/vulpes/armbrust.html

http://www.historiavivens1300.at/biblio/armbrust/armbrust.htm

http://www.landsknechtsrotte.de/portal/sehne.html


Den Bau trau ich mir zu, und auch den Bogen aus Holz zu machen, sollte auch irgendwie klappen.

Mein größtes Problem ist aber im Moment die Einstufung der Armbrust nach dem aktuellen Waffengesetz. In den diversen Foren (teilw. auch mit Juristenaussagen) kommen sie zu dem Schluß, daß die Armbrust nur auf Schießständen genutzt werden darf. Ganz konträr zu Bögen.
Besitz und Transport kann man noch lösen (Waffenbesitzkarte / Vereinszugehörigkeit), aber wenn man damit nicht schiessen darf, dann bau ich auch keine.
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Honestus
Ubo´s Söldner
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BeitragVerfasst am: 27.10.2008, 20:19    Titel: Antworten mit Zitat

also ne Armbrust gilt definitiv als waffe, da sie nach den Regelungen für Waffen über eine Vorrichtung zum Speichern kinetischer Energie verfügt und in gespannten/geladenem Zustand transportiert werden kann..... damit fällt sie voll als waffe ins Waffenrecht
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Anfortas zu Haderun
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BeitragVerfasst am: 27.10.2008, 20:38    Titel: Antworten mit Zitat

Aye, kenn das auch so. Armbrust ist ne Schusswaffe, Bogen ist ein Sportgerät. Eben weil er nicht geladen und irgendwann später auf Knopfdruck abgefeuert werden kann.
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Apsalar
Gast






BeitragVerfasst am: 27.10.2008, 20:53    Titel: Antworten mit Zitat

Nun, wie schon mal erwähnt, mein Bruder und ich haben in Kindertagen mit viel Unterstützung meines Vaters eine Armbrust aus Holz gebaut - nur der Bogen (nennt man des so?) ist aus Eisen (bzw genauer aus Edelstahl) und ein paar kleinere Teile. Ok, eigentlich hat er das Ding gebaut und wir haben zugeguckt und das Ding dann standesgemäß angemalt Wink Zu spannen war das Stück allerdings nicht mit Hilfsmitteln, sondern einfach von Hand, was doch einigermaßen hart ging. Nur wie der Mechanismus für den Abzug funktionieren sollte, hab ich schon damals nicht verstanden Wink
Wies genau ging, kann ich allderdings nicht mehr sagen - ich kann sie euch vielleicht mal mitbringen, obwohl einige Konstrukte daran vielleicht etwas eigenwillig oder auch zu modern gelöst sein mögen. Mein Bruder wird sie mir sicherlich für ein paar Wochen anvertrauen.

Daß das Ding unters Waffengesetz fällt, ist aber nicht ganz unberechtigt.. damit ist recht einfach zielen und treffen und der Bolzen (angespitzte Rundhölzer ohne Befiederung, ham sich aber gut bewährt) hatte selbst bei unserer Laienversion schon Zunder drauf... ich kann gern diesbezüglich meinen Bruder mal fragen, der sich letztens schlau gemacht hat wegen diesem Teil. Der Teil mit Besitz & Transport ist auf jeden Fall richtig - ich schau mal, ob er weiter noch was weiß.
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Anfortas zu Haderun
Ubo´s Söldner
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BeitragVerfasst am: 27.10.2008, 20:55    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.html

Schaut mal in Anlage 2 "Waffenliste". Da steht unter "1. erlaubter Erwerb und Besitz" bei 1.10 Armbrust. Heißt also, dass es erlaubt ist, sowas zu haben und mitzuführen, oder nicht?
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Honestus
Ubo´s Söldner
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Beiträge: 1211

BeitragVerfasst am: 27.10.2008, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

nein, du darfst sie erwerben und besitzen, genauso wie ne Gaspistole, die kannst du kaufen sobald du 18 bist, um sie mitzuführen brauchst du aber den "kleinen Waffenschein" also besitz und Mitführen sind zwei getrennte Sachen
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Kuonwart
Ubo´s Söldner
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BeitragVerfasst am: 28.10.2008, 06:51    Titel: Antworten mit Zitat

Laienhaft ausgedrückt, ist das "mitführen" dann erfüllt, wenn ich das Teil herumtrage. Und gemeint ist damit die Öffentlichkeit, also z.B. ein Markt.

Und zum Schiessen muss ich auf eine Schiessbahn. Jetzt kommts noch drauf an, ob diese durch äußerliche Gegebenheiten (Absperrungen etc.) dazu wird, oder ob man eine Genehmigung dazu braucht. Bei Letzterem geb ich auf. Wink

Ich werd mal bei der Stadt München nachfragen, ob Ausnahmegenehmigungen für Vereine erteilt werden können.
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Rowen
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BeitragVerfasst am: 28.10.2008, 13:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ihr könnnt gerne das Waffen gesetz bei mir einsehen ich hab eins zuhause.
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Kuonwart
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BeitragVerfasst am: 28.10.2008, 16:29    Titel: Antworten mit Zitat

Würd mich nicht wirklich weiterbringen. Danke.

Ich werd mal aufs Amt gehen ...
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Al-Nasir
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BeitragVerfasst am: 28.10.2008, 23:42    Titel: Antworten mit Zitat

falls es hilft ..
http://www.eesk.de/armbrust%20im%20waffengesetz.pdf
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Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben.
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Kuonwart
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BeitragVerfasst am: 30.10.2008, 07:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hat sehr geholfen ! Thx.

Denn die Dame im KVR hatte gestern überhaupt keinen Plan. Und ich frag vorher noch, ob sie für Waffenbesitzkarten zuständig ist. Confused

Jetzt kann ich denen vom KVR das erklären. Wink
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Kuonwart
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BeitragVerfasst am: 30.10.2008, 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

Das ging jetzt echt flott ! Eine überaus freundliche und zudem sympathische Dame hat mir den Sachverhalt dargelegt und (!) schriftlich zukommen lassen, damit wir auf der sicheren Seite sind:
Zitat:

Von: Eva-Maria Grabrucker [eva-maria.grabrucker@muenchen.de]
Gesendet: 30.10.2008 11:05 CET
An: Hans Lendorf
Betreff: Armbrust



Sehr geehrter Herr Lendorf,

bezugnehmend auf unser heutiges Telefonat nun schriftlich die
Rechtsgrundlagen:

Die Armbrust ist gem. Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.2.2
eingestuft als Waffe, jedoch nach
Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2
Punkt 1.10 erlaubnisfrei im Erwerb und Besitz
Punkt 3.2 erlaubnisfrei im Führen
Punkt 4.2 erlaubnisfrei in der Herstellung und im Handel
Punkt 7.8 erlaubnisfrei im Verbringen und der Mitnahme in den, durch den
und aus dem Geltungsbereich des Gesetzes.

Das Schießen mit der Armbrust ist jedoch nur zulässig auf einer
zugelassen Schießstätte für Armbrüste.
Mein Kollege, Herr Preißl, hat mir zwei Schießstandbetreiber bzw.
Schützenvereine genannt, die amtlich abgenommen Schießstände für
Armbrüste betreiben.
Es handelt sich dabei um den
"Schützenkranz Moosach", Herr Kaiser, Telefon 089/141 57 04 und
"Der Bund", Servetstraße, Herr Moser, Tel. 0172/890 45 96.
Vielleicht ist es ja möglich, dort als als Gastschütze mit der gebauten
Armbrust zu schießen. Wenn Sie mit den beiden Herren Kontakt aufnehmen
können Sie sich jederzeit auf mich beziehen.

So, nun bleibt mir nur noch, Ihnen viel Erfolgt beim Bau der Armbrust zu
wünschen!!

Mit freundlichem Gruß,
Eva-Maria Grabrucker.

--
Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I – Sicherheit und Ordnung, Abteilung 2,
Sachgebiet 211 Waffenwesen (KVR-I/211), Raum 328
Ruppertstr. 11, 80466 München
Tel.: 089/233 446 24, Fax: 089/233 446 36
E-Mail: eva-maria.grabrucker@muenchen.de
Internet: http://www.muenche.de
Elektronische Kommunikation der Landeshauptstadt München – siehe:
http://www.muenchen.de/kom



Wichtig ist, und daran hab ich überhaupt nicht gedacht, daß wir kein Problem mit dem "Waffenherstellungsgesetz" bekommen. Da scheinen die Strafen empfindlich zu sein, wenn man etwas baut, das man nicht bauen darf. Confused
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Kuonwart
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Beiträge: 3046

BeitragVerfasst am: 10.11.2008, 17:43    Titel: Antworten mit Zitat

Gute Nachrichten vom KVR:

Zitat:


Von: Eva-Maria Grabrucker [eva-maria.grabrucker@muenchen.de]
Gesendet: 10.11.2008 13:41 CET
An: Hans Lendorf
Betreff: Armbrust



Sehr geehrter Herr Lendorf,

heute wende ich mich noch einmal an Sie bezüglich der "Armbrust", die
Sie herstellen wollen.
Letze Woche war ich auf einem Seminar, zu dem auch das Bayer.
Innenministerium einen Dozenten entsandt hat. Nachdem ich in puncto
"Schießen" mit der Armbrust im Waffengesetz direkt aufgrund Ihres ersten
Mails nicht konkret fündig geworden bin - die Auskunft mit der
Schießstätte gab mir mein Kollege, der für Schießstände zuständig ist -
habe ich die Frage an Herrn Ranninger vom Bayer. Innenministerium heran
getragen.
Folgende Auskunft - auch der Kollege des Bayer. Landeskriminalamtes, den
ich noch kontaktiert habe, geht mit der Auskunft konform - kann ich nun
an Sie weitergeben:
Schießen mit der Armbrust ist kein Schießen im Sinne des Waffengesetzes,
da hier kein "Schussknallgeräusch" entsteht. Das bedeutet, mit der
Armbrust kann überall geschossen werden, wenn dadurch keine
Gefährdungssituation für Dritte entsteht.
Ich hoffe, das erleichtert die Sache noch etwas für Sie Smile .

Mit freundlichem Gruß,
Eva-Maria Grabrucker.

Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I – Sicherheit und Ordnung, Abteilung 2,
Sachgebiet 211 Waffenwesen (KVR-I/211), Raum 328
Ruppertstr. 11, 80466 München
Tel.: 089/233 446 24, Fax: 089/233 446 36
E-Mail: eva-maria.grabrucker@muenchen.de
Internet: http://www.muenche.de
Elektronische Kommunikation der Landeshauptstadt München – siehe:
http://www.muenchen.de/kom




Genial, oder ? Very Happy
Hauptsache, wir haben kein "Schussknallgeräusch". Wink
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Arno
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Beiträge: 1993

BeitragVerfasst am: 10.11.2008, 17:49    Titel: Antworten mit Zitat

rofl... Shocked

*zunemschalldämpferschielt* Very Happy
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Uns geht die Sonne nicht unter!

Vae Victis!
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Ankario
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BeitragVerfasst am: 10.11.2008, 19:00    Titel: Antworten mit Zitat

D.h. wir brauchen nun zur Bogenschießscheibe auch eine Armbrustbolzenscheibe, damit wir auf unserem Trainingsgelände damit schießen dürfen oder verstehe ich da nun etwas falsch??
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