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Christoph von Wertingen Gast
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Verfasst am: 14.07.2008, 15:43 Titel: Vereinsverwaltung - Vereinssitz im Inland? |
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Servus!
Wer ist denn bei euch für die Vereinsverwaltung zuständig? Ich bräuchte kurz Hilfe bei Auftritten im Ausland... |
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Anfortas zu Haderun Ubo´s Söldner
Anmeldedatum: 02.07.2006 Beiträge: 2948 Wohnort: Heimstetten
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Verfasst am: 14.07.2008, 16:09 Titel: |
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Frag einfach mal, vllt können wir die sinnvolle Antworten bieten.
Aber erhoff dir nicht zuviel! |
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Christoph von Wertingen Gast
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Verfasst am: 14.07.2008, 16:22 Titel: |
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Es betrifft § 13 b des Umsatzsteuergesetzes. Habe Folgendes gefunden:
Zitat: |
Eine Besonderheit ergibt sich aus § 13 b des Umsatzsteuergesetzes. Danach schuldet ein Unternehmer (wie also der Verein), der eine Werklieferung oder sonstige Leistung von einem ausländischen Unternehmer erhält die Umsatzsteuer des Ausländers. Diese Umsatzsteuer müsste der Verein anmelden und an das Finanzamt abführen. In Italien dürfte es analog dieselbe Regelung geben. D.h. für die Leistung, die Ihr Verein an den Italiener erbringt muss dieser die Steuer in Italien berechnen und abführen. Der Verein darf diese Steuer nicht ausweisen, muss dem Italiener im Zweifelsfalle aber nachweisen, dass er im Inland ansässig ist. Dies gilt auch dann, wenn er wegen der Kleinunternehmerregelung nicht zum Steuerausweis berechtigt ist. |
Danach müsste ich nachweisen, dass unser Verein im Inland ansässig ist. Gibts da irgendein Formular oder wo beantrage ich diese Bestätigung? |
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Anfortas zu Haderun Ubo´s Söldner
Anmeldedatum: 02.07.2006 Beiträge: 2948 Wohnort: Heimstetten
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Verfasst am: 14.07.2008, 16:26 Titel: |
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Würde sagen, das geht doch aus dem Vereinsregister hervor, oder?
Was hast du denn da für ein schlaues Buch? Hört sich an, als wäre das auch für uns interessant. |
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Christoph von Wertingen Gast
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Verfasst am: 14.07.2008, 17:11 Titel: |
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Das war die Antwort auf ne Anfrage am Finanzamt...habe dann weitergefragt, bis jetzt aber nichts Neues erfahren... |
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Wiltrud zu Merseburg Ubo´s Söldner
Anmeldedatum: 02.07.2006 Beiträge: 2607
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Verfasst am: 14.07.2008, 20:39 Titel: |
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Lol, so geht des uns auch, Frage ans Finanzamt, nur eine Antwort...sonst könnten sie ja gleich ein Buch schicken
Aber mal ernsthaft, ich verstehe das so:
bringst Dein Verein im Ausland eine Leistung, die bezahlt wird gegen Rechnung von Euch (Steuernummer ist dafür von Nöten), dann sollst Du keine Steuer ausweisen (da es sihc um keine deutsche Steuer handelt), dass muss der Leistungsnehmer selbst machen mit seiner Landessteuer - und diese auch abführen. Dein Verein ist doch bestimmt im Vereinsregister gelistet - und damit erwiesen in Deutschland ansässig. Ergo reicht ein Registerauszug als Nachweis. Falls da aber irgendwer ein ewig langes Pamphlet haben will (was ich kaum glaube), dann kann man beim "Register-Amt" bestimmt auch eine ausformulierte Bestätigung bekommen.
Seid Ihr gemeinnützig, dann müßt ihr dem deutschen Finanzamt eh nix abführen, so oder so nicht. Aber seid ihr es nicht, dann stehen die Dinge sicher anders und da würde ich mich nochmals beim Finanzamt erkundigen. _________________ 2. Revisor
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Die Ros ist ohn warum, sie blühet, weil sie blühet
Sie acht nicht ihrer selbst, fragt nicht, ob man sie siehet
~Angelus Silesius~ |
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Christoph von Wertingen Gast
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Verfasst am: 15.07.2008, 04:34 Titel: |
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Abführen musst ja auch nichts, wenn der Umsatz unter 17.500 € liegt.
Der it. Veranstalter verlangt Folgendes:
Zitat: |
Sie sind Darsteller in Form eines sog. Kleingewerbes oder Vereins oder
Privatperson, der nicht MwSt. abzugsfähig ist.
In diesem Fall wäre in Italien eine 30% Vorsteuer auf Ihre Gage abzuliefern
(persönliche Steuer, die von Gage abgezogen wird und von uns an den ital.
Staat abgeliefert werden muss), sofern Sie nicht die folgende Bescheinigung
vorlegen können:
BESCHEINIGUNG ÜBER DIE ANSÄSSIGKEIT IM INLAND (Beispiel Deutschland) NACH § 13b. ABS. 4 SATZ 3 UMSATZSTEUERGESETZ (UStG), ausgestellt von Ihrem Finanzamt, in der bestätigt wird, dass sie im Inland (Deutschland) ansässig sind und für die entsprechende Tätigkeit von: „…….…“, die in Italien anfallenden Steuer (30% - Vorsteuer) nicht geschuldet wird.
Wird diese Bescheinigung vorgelegt ist dies Steuer nicht abzuliefern und Sie können uns wie in Deutschland eine Rechnung stellen. |
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Anfortas zu Haderun Ubo´s Söldner
Anmeldedatum: 02.07.2006 Beiträge: 2948 Wohnort: Heimstetten
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Verfasst am: 15.07.2008, 05:07 Titel: |
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@ Willi: Das "Register-Amt" ist bei uns das Amtsgericht.
Du hast also schon beim FA wegen diesem Formular angefragt? Und die haben dich auf das Vereinsregister verwiesen, oder wie? |
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Christoph von Wertingen Gast
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Verfasst am: 16.07.2008, 15:48 Titel: |
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Genau, irgendwie fühlt sich immer keiner zuständig... ...kennt hier jemand ausm Finanzamt, der kompetent weiterhelfen könnte? |
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Rowen Ubo´s Söldner
Anmeldedatum: 03.07.2006 Beiträge: 1308 Wohnort: München/ Aubing
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Verfasst am: 17.07.2008, 07:35 Titel: |
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Das war ein guter Witz.
Wir suchen selber Leute die sich da auskennen. _________________ Slan leat, a charaid choir
Rowen |
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Christoph von Wertingen Gast
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Verfasst am: 17.07.2008, 12:03 Titel: |
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